Haftplicht Allianz
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Art:
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Ergänzende Kollektivversicherung zur bestehenden, gültigen CSL-Einheitsdeckung;
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Alle AOPA-Mitglieder sind durch ihre gültige Mitgliedschaft automatisch versichert.
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Zweck der Versicherung:
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Deckt Lücken der Standard-Versicherungen ab (insbesondere allfällige gesetzliche Haftung gegenüber anderen Crew-Mitgliedern);
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Erhöht die Deckungssumme und gleicht damit den sinkenden Kurs der Sonderziehungsrechte SZR aus;
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Unfallversicherung zahlt im Schadenfall sofort die Deckungssumme aus.
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Versicherte Personen und Eigenschaften:
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Alle AOPA-Mitglieder während ihrer Tätigkeit als Privatpilot, als private Fluglehrer, Flugexperte Crew, egal, ob sie gleichzeitig Halter und Pilot oder nur Pilot sind, für rein private Flüge;
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Auf allen privat genutzten Luftfahrzeugen bis max. 5.7t MTOM (vgl. Punkt 7).
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Versicherte Risiken / Deckungssummen:
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Subsidiär-Deckung für die Haftung gegenüber Passagieren für Personen- und Sachschäden (Verzicht auf Grobfahrlässigkeits-Regress, sofern der Luftfahrzeug-Versicherer ebenfalls darauf verzichtet (Ersatz/Abwehr von Regressforderungen sind nicht versichert): Deckungssumme CHF 5‘000‘000 pro Schadenereignis zusätzlich zur bestehenden individuellen Deckung;
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Haftung gegenüber anderen Piloten und gegenüber Crew für Personen- und Sachschäden, mit Ausnahme des Sachschadens am Luftfahrzeug selbst sowie an den mitgeführten Sachen: Deckungssumme CHF 2‘000‘000 pro Schadenereignis;
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Unfallversicherung für Piloten, Fluglehrer, Prüfungsexperten und Crew während ihrer Tätigkeiten an Bord: Deckungssummen CHF 25‘000 (Tod) und CHF 75‘000 (Invalidität).
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Selbstbehalte:
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Der Selbstbehalt bei Sachschäden beträgt 10% (mind. CHF 500, max. CHF 2‘500 pro Schadenfall), für Personenschäden CHF 1‘000 pro Schadenfall;
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Kein Selbstbehalt bei Passagierschäden.
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Örtliche Deckung:
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Weltweite Deckung.
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Voraussetzungen:
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Deckung gegenüber Passagieren nur, sofern eine CSL (Kombinierte Halter- und Passagierhaftpflichtdeckung) mit mindestens SZR 250‘000 Deckungssumme pro Passagier besteht;
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Gültig für Luftfahrzeuge mit CH- Registrierung;
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Gültig für Luftfahrzeuge mit USA-Registrierung, wobei der Halter seinen Wohnsitz in der Schweiz aufweisen muss;
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Nur anwendbar auf Piloten, Fluglehrer, Prüfungsexperten oder Crew, für deren Tätigkeit eine behördlich vorgeschriebene Lizenz und/oder Berechtigung vorliegt.
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Prämie / Vertragsabwicklung:
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Prämie wird mit dem AOPA-Mitgliederbeitrag erhoben.
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Beachte: Das ist eine summarische Zusammenfassung zum Zweck der Orientierung. Im Einzelfall gelten die detaillierten Bestimmungen, Deckungen und Einschränkungen der Rahmenpolice, die auf dem Sekretariat der AOPA Switzerland aufliegt.